Neuregelung des Apotheken-Notdienstes  
Ab 01.01.2005 wird der Apothekennotdienst über eine landeseinheitliche Rufnummer angesagt. Die Landesapothekerkammer (LAK) hat den Apothekennotdienst in Rheinland-Pfalz neu geregelt. Außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten werden dienstbereite Apotheken nicht mehr in Zeitungen veröffentlicht oder in Notdienstplänen an Apothekenkunden ausgegeben.
Statt dessen genügt dann ein einfacher Telefonanruf, um sich von zu Hause oder unterwegs die nächsten dienstbereiten Apotheken ansagen zu lassen.
Die LAK hat dazu landesweit gültige Rufnummern eingerichtet:

aus dem Festnetz 0900-5-258825-PLZ (0,25/Min.)
(zum Beispiel:
0900-5-258825-56865 für Blankenrath)

aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (0,12/Min.)

Das Verfahren ist denkbar einfach: Notdienstnummer wählen und direkt anschließend die Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Dann werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. "Wir empfehlen allen Kunden, diese zentrale Apothekennotdienstnummer einschließlich der Postleitzahl bei Festnetztelefonen schon jetzt im Telefon abzuspeichern", rät Dr. Hartmut Schmall, Präsident der LAK, "dann hat man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand".
Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8.30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8.30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Falls im Einzelfall die Telefonnummer oder die Postleitzahl nicht bekannt sind, hilft immer noch ein Blick an die nächste Apothekentür. Dort müssen per Gesetz die nächstliegenden, notdienstbereiten Apotheken bekannt gemacht sein.