Neuregelung des Apotheken-Notdienstes | |
Ab 01.01.2005
wird der Apothekennotdienst über eine landeseinheitliche Rufnummer
angesagt. Die Landesapothekerkammer (LAK) hat den Apothekennotdienst in
Rheinland-Pfalz neu geregelt. Außerhalb der gesetzlichen
Ladenöffnungszeiten werden dienstbereite Apotheken nicht mehr in Zeitungen
veröffentlicht oder in Notdienstplänen an Apothekenkunden ausgegeben. Statt dessen genügt dann ein einfacher Telefonanruf, um sich von zu Hause oder unterwegs die nächsten dienstbereiten Apotheken ansagen zu lassen. Die LAK hat dazu landesweit gültige Rufnummern eingerichtet:
aus dem Festnetz
0900-5-258825-PLZ
(0,25/Min.) Das Verfahren ist denkbar
einfach: Notdienstnummer wählen und direkt anschließend die Postleitzahl
des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Dann werden
drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit
vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
"Wir empfehlen allen Kunden, diese zentrale Apothekennotdienstnummer
einschließlich der Postleitzahl bei Festnetztelefonen schon jetzt im
Telefon abzuspeichern", rät Dr. Hartmut Schmall, Präsident der LAK, "dann
hat man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand". |